Kanton Neuenburg: Revision des kantonalen Richtplans
Der Staatsrat des Kantons Neuenburg will in den Agglomerationsgemeinden die Verkaufsflächen auf 1000 m2 begrenzen, in den übrigen Gemeinden auf 600m2. Zudem sollen 80% der Kundenparkplätze unterirdisch gebaut oder ins Gebäude integriert werden. Espace.mobilité lehnt die vorgeschlagenen Massnahmen ab, da diese aus Sicht des Detailhandels zu restriktiv sind. Ausserdem verhindert die Forderung, 80% der Kundenparkplätze unterirdisch anzuordnen bzw. ins Gebäude zu integrieren den erwünschten Ausbau der Nahversorgung in den ländlichen Gebieten, weil damit der Bau von Nahversorgerfilialen unrentabel und somit verhindert wird.