Luzerner Einkaufszentren für eine faire Finanzierung des ÖV
Die Einkaufs- und Fachmarktzentren im Kanton Luzern sehen sich aufgrund der am 1. Juli 2015 in Kraft getretenen Neuregelung des § 22 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (öVG) diskriminiert, da als einziger Wirtschaftszweig der Detailhandel zu Kostenbeiträgen für den ÖV verpflichtet wird. Diese Regelung untergräbt zudem die Bestrebungen des Bundesrates, ein leistungsabhängiges und faires Finanzierungsmodell für alle Verkehrsarten (MIV und ÖV) in der gesamten Schweiz einzuführen.