Kanton Freiburg: Revision des kantonalen Richtplans
Der Kanton Freiburg setzt bei Standortwahl von Einkaufszentren auf raumplanerische Instrumente, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Die Begrenzung der Verkaufsfläche für Lebensmittel auf 20% der gesamten Verkaufsfläche ist aus Sicht des Detailhandels jedoch zu restriktiv und würde den Ausbau der Nahversorgung in den ländlichen Gebieten verhindern, da insbesondere kleinere Verkaufsstellen einen grösseren Anteil an Lebensmitteln aufweisen müssen, um die Kundenbedürfnisse zu befriedigen.